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Brüssel - Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich einstimmig auf neue Regeln zur Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten einigen. Der Verordnungsentwurf enthält die Vorschriften für die Versteigerung von Emissionszertifikaten für die dritte Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems und regelt die Versteigerung der von Flugzeugbetreibern zu verwendenden Lizenzen.

Wasserdampf aus Industrieschornsteinen
Foto: ©Kai Tholen/PIXELIO
Von Beginn der dritten Handelsperiode im Jahr 2013 an wird die bisherige meist kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für alle unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweige (außer Luftverkehr) zunehmend durch Versteigerungen ersetzt. Im Jahr 2013 soll mindestens die Hälfte aller Zertifikate versteigert werden. Im neu hinzugekommenen Luftverkehrssektor wird 2012 ein Anteil von 15 Prozent der Zertifikate versteigert, der in den nachfolgenden Jahren unverändert bleiben soll.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission durch ein gemeinsames Vergabeverfahren eine gemeinsame Plattform damit beauftragen, Emissionszertifikate im Namen der Mitgliedstaaten zu versteigern. Eine gemeinsame Auktionsplattform gilt als die kosteneffizienteste Lösung für die Mitgliedstaaten und für Bieter. Nach Auffassung der Kommission ist eine gemeinsame Plattform am ehesten geeignet, die Beachtung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Einfachheit sicherzustellen, den uneingeschränkten, fairen und gleichberechtigten Zugang für unter das EU-EHS fallende kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinemittenten zu gewährleisten und das Risiko von Marktmissbrauch zu minimieren.

Will jedoch ein Mitgliedstaat seine eigene Auktionsplattform einsetzen, so kann er dies tun, da die Verordnung geeignete Vorschriften für die Funktionsweise einer solchen Plattform und für ihre Koordinierung mit der gemeinsamen Auktionsplattform vorsieht.

Die für Klimapolitik zuständige EU-Kommissarin Connie Hedegaard sagte: „Die Kommission hätte eine einzige Plattform vorgezogen, aber einige Mitgliedstaaten bestanden darauf, eigene Plattformen einrichten zu können. Deswegen freue ich mich, dass sich die Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss einigen konnten, der die Grundlage für eine solide gemeinsame Auktionsplattform schafft. Mitgliedstaaten können der gemeinsamen Plattform fern bleiben, vorausgesetzt sie erfüllen die Kriterien, die ein richtiges Funktionieren der Versteigerung und des Kohlestoffmarktes sicherstellen.“

Weitere Informationen unter europa.eu.

Quelle: EU Kommission / EU-Umweltbüro.at

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Artikel vom: 13.08.2010 09:42
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