Brüssel - Die Europäische Kommission hat eine umfassende öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeleitet. Die Konsultation betrifft u. a. das Screening von Projekten für die UVP, die Qualität des UVP-Verfahrens, die Harmonisierung der Prüfungsanforderungen in den Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Schwierigkeiten, wenn Vorhaben mehrere Mitgliedstaaten betreffen, die Rolle der Umweltbehörden und die Entwicklung von Synergien mit anderen EU-Politiken wie Klimawandel und biologische Vielfalt.
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| Foto: ©einzmedia/PIXELIO |
EU‑Umweltkommissar Janez Potoènik sagte hierzu: „Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist eines unserer wichtigsten Instrumente, das bereits zu Beginn eines Projekts eingesetzt wird, um das Risiko rechtlicher Schritte am Ende des Verfahrens so gering wie möglich zu halten. Allerdings müssen wir sicherstellen, dass sie in einem Europa der 27 Mitgliedstaaten in geeigneter Form durchgeführt wird. Daher begrüße ich Beiträge von allen Seiten, so dass wir die Fragen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls neue Maßnahmen ausarbeiten können.“
Mit Umweltverträglichkeitsprüfungen soll sichergestellt werden, dass die ökologischen Folgen von Entscheidungen Berücksichtigung finden, bevor die eigentlichen Beschlüsse verabschiedet werden. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung kann für einzelne Vorhaben auf der Grundlage der Richtlinie 85/337/EWG in ihrer geänderten Fassung (die so genannte Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP) vorgenommen werden. Der Hauptzweck der UVP-Richtlinie besteht darin sicherzustellen, dass Vorhaben, die voraussichtlich bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt haben, vor ihrer Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Die UVP-Richtlinie (85/337/EWG) trat 1985 in Kraft und gilt für eine große Anzahl öffentlicher und privater Projekte, zum Beispiel Kraftwerke, Straßen, Eisenbahnstrecken, Abfallbeseitigungsanlagen, Industrieanlagen, Energieerzeugung.
Der Fragebogen für die Konsultation kann abgerufen werden unter ec.europa.eu. Quelle: EU Kommission
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Artikel vom: 17.08.2010 08:42
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