Fürth - Seit dem 21. Juli 2010 werden Leuchten, die fest eingebaute, nicht austauschbare Lichtquellen enthalten, durch die stiftung elektro-altgeräte register nicht mehr als Gasentladungslampen, sondern als Leuchten qualifiziert. Sofern diese Leuchten nur in privaten Haushalten genutzt werden, fallen sie damit nicht mehr in den Anwendungsbereich des ElektroG. LED-Lampen mit standardisierten Sockeln, die vom Benutzer selbst in die Fassung einer Leuchte eingesetzt werden können und herkömmliche Lampen ersetzen (Retrofit-Lampen), fallen allerdings weiterhin in den Bereich des ElektroG.
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| stiftung elektro-altgeräte register |
Für Unternehmen, die mit der Geräteart "Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten" der Kategorie 5 (Beleuchtungskörper) bei der stiftung ear registriert sind, bedeutet dies Folgendes:
* Wenn das Unternehmen Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen zur Nutzung in Haushalten in Verkehr bringt, sind diese Gerätemengen zukünftig nicht mehr im Rahmen der monatlichen Mengenmeldungen zu melden.
* Falls das Unternehmen ausschließlich Leuchten mit fest eingebauten Lichtquellen zur Nutzung in Haushalten in Verkehr bringt, besteht für eine weitere Registrierung mit der Geräteart "Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten" kein Grund. In diesem Fall kann formlos die kostenlose Aufhebung dieser Registrierung bei der stiftung ear beantragt werden.
Für Unternehmen, die derzeit in der Geräteart „Gasentladungslampen für ausschließlich gewerbliche Nutzung“ registriert sind, wird die stiftung ear alsbald auch eine geänderte Verwaltungspraxis zur Anwendung bringen, über die die stiftung ear rechtzeitig informieren werden. Details hierzu werden momentan durch die regelsetzenden Gremien festgelegt.
Die bisherige, vom Bundesumweltministerium herausgegebene Handlungshilfe "Hinweise zum Anwendungsbereich des ElektroG" wurde zurückgezogen und von der Internetseite ersatzlos entfernt. Quelle: stiftung elektro-altgeräte register
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Artikel vom: 17.08.2010 10:13
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