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Berlin - Die Chancen, dass der zum 31. Oktober 2010 auslaufende Mindestlohn für die Entsorgungswirtschaft fortgeführt wird, stehen gut. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., der die privaten Arbeitgeber vertritt, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Dem Verhandlungsergebnis müssen die zuständigen Gremien aller drei Verhandlungspartner noch zustimmen. Die Erklärungsfrist dafür läuft bis zum 16. September 2010.

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Die drei Verhandlungspartner vereinbarten, den bislang geltenden Mindestlohn-Tarifvertrag bis zum 31. August 2011 zu verlängern. Der Mindestlohn soll ab 1. November 2010 von bislang 8,02 Euro pro Stunde auf dann 8,24 Euro pro Stunde angehoben werden.

Darüber hinaus wurde vereinbart, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Evaluierung des bisherigen Mindestlohn-Tarifvertrages einzusetzen, die im September 2010 ihre Arbeit aufnehmen wird. Ab Januar 2011 sollen Verhandlungen hinsichtlich einer möglichen künftigen Differenzierung des Mindestlohnes in zwei Stufen vorbereitet werden.

BDE-Präsident Peter Kurth bezeichnete das Verhandlungsergebnis als „vernünftige Lösung“. Kurth: „Wir hatten in den zurückliegenden Wochen eine intensive Diskussion im Verband. Dabei ist deutlich geworden, dass der Mindestlohn einige Unternehmen – speziell in strukturschwachen Regionen – vor Herausforderungen stellt. Dennoch gibt es im BDE eine breite Zustimmung zur Fortsetzung des Mindestlohns. Das belegt nicht zuletzt das einstimmige Votum bei der jüngsten Vorstandssitzung.“ Auf der BDE- Jahrestagung am 15. September 2010 bestehe, so Kurth, noch einmal die Möglichkeit einer gründlichen Debatte unter den Verbandsmitgliedern. Auch deshalb sei als Termin der Erklärungsfrist der 16. September gewählt worden.

Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.

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Artikel vom: 20.08.2010 09:20
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