Berlin - Die Europäische Kommission prüft derzeit, einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu Konzessionen vorzulegen. Einen Schwerpunkt sollen dabei insbesondere Dienstleistungskonzessionen bilden. Der Richtlinien-Entwurf soll ein eigenes Vergaberecht für Konzessionen beinhalten. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigt jedoch eindeutig, dass eine solche europäische Gesetzgebung zu Dienstleistungskonzessionen grundsätzlich nicht erforderlich ist. "Das jetzige EU-Recht und die entsprechenden Entscheidungen des EuGH geben die wesentlichen Grundsätze für Dienstleistungskonzessionen bereits klar und verbindlich vor", erläuterte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW.
![]() |
| BDEW |
Das Gutachten kommt darüber hinaus zu dem Schluss, dass weitergehende EU-rechtliche Vorgaben nicht zu einem Mehr an Rechtssicherheit, sondern allenfalls zu einer weiteren Verrechtlichung der Dienstleistungskonzessionen führen würden. Dies hätte nach Auffassung des BDEW eine unangemessene Einschränkung organisatorischer Handlungsspielräume zur Konsequenz, die sich in der Vergangenheit gerade sehr bewährt haben.
"Der BDEW tritt seit Jahren vehement dafür ein, die kommunale Gestaltungsfreiheit, wie auch im EU-Vertrag von Lissabon vorgesehen, zu erhalten", so Weyand. Der hohe und europaweit führende Qualitätsstandard in Deutschland sei das Resultat dieser kommunal abgesicherten, gleichwohl strukturell vielseitigen Wasserver- und Abwasserentsorgung. "Die Kommunen sollten im Rahmen ihrer Organisationshoheit nach unserer Auffassung weiterhin selbst darüber entscheiden können, ob sie Aufgaben selbst erledigen oder bei ihrer Wahrnehmung Dritte unter Beachtung des Vergaberechts beteiligen", forderte der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
| Zurück |
|



