Bonn - Die Einigung der Tarifvertragsparteien auf einen neuen und deutlich erhöhten Mindestlohn für die Entsorgungsbranche stößt beim bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. auf Ablehnung.
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| Foto: bvse |
Der bvse weist darauf hin, dass auch die Monopolkommission die Bedenken des Verbandes teilt. Im jüngst veröffentlichten 18. Hauptgutachten stellt die Monopolkommission fest: „Wenn kommunale Interessenvertreter Lohnuntergrenzen für Wettbewerbsunternehmen fordern, welche sie bereits selbst überschreiten, dann liegt die Vermutung nahe, dass hier weniger der Wunsch nach einer besseren Entlohnung für die Arbeitnehmer der Wettbewerber ausschlaggebend sein dürfte, sondern vielmehr über den Umweg einheitlicher Löhne die Kosten privater Wettbewerber erhöht werden sollen, um diese im Wettbewerb zu schwächen."
bvse-Präsident Burkhard Landers: „Die kommunalen Arbeitgeber haben überhaupt keinen Grund, über einen Mindestlohn zu verhandeln, der sie nicht betrifft. Der Organisationsgrad der kommunalen Betriebe liegt deutlich über 90 Prozent; darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass auch die nicht im VKA organisierten Betriebe die kommunalen Tarife anwenden. Genau aus diesem Grunde kommt die Monopolkommission zu der zitierten Einschätzung."
Der bvse hat aber auch Zweifel, ob die verhandelnden Tarifparteien überhaupt über die ausreichende Legitimation verfügen, den Mindestlohn gemäß dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beantragen. Schließlich sei im BDE nur ein Teil der Entsorgungswirtschaft organisiert und davon hätten sich nur wenige Firmen dem BDE-Arbeitgeberverband angeschlossen.
„Nach unserer Wahrnehmung dürfte lediglich eine Anzahl von kleiner 100 Mitgliedsbetrieben auch dem Unternehmerverband angehören", erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Von daher, so vermutet der bvse, könnte die gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz erforderliche 50 Prozent-Tarifbindung gar nicht vorliegen.
bvse-Präsident Burkhard Landers: „Insofern regen wir an, dass von BDE und VKA die 50 Prozent-Tarifbindung nachgewiesen wird, um festzustellen, ob diesen überhaupt ein Verhandlungsmandat zusteht. Darüber hinaus sind wir nach wie vor der Auffassung, dass private und kommunale Abfallwirtschaft auf Grund der eklatanten Strukturunterschiede nicht als eine 'Branche' gesehen werden können und auch in diesem Zusammenhang als voneinander getrennte Tarifwelten verstanden werden müssen, wie es im Übrigen bei allen Tarifvereinbarungen der Vergangenheit – und dies völlig unstrittig - auch der Fall war. Das Instrument des Mindestlohnes mutiert vor diesem Hintergrund zu einem reinen industriepolitischen Angriffswerkzeug, was selbst die Befürworter eines Mindestlohnes nicht wünschen können.“ Quelle: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
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Artikel vom: 27.08.2010 07:24
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