Berlin - Die seit dem Jahr 2005 geltende EU-Ökodesign-Richtlinie regelt die Energieeffizienz von Elektrogeräten. Bislang wurden Mindesteffizienz-Standards in neun Verordnungen verabschiedet. Darunter fällt z.B. auch der „Glühlampenausstieg“. Verordnungen für zahlreiche weitere Produktgruppen, wie z.B. Heizkessel, Ventilatoren, Computer, Wasch- und Geschirrspülmaschinen sind bei der Europäischen Kommission in der Bearbeitung.
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| Montage: ©Andreas Morlok/PIXELIO |
Der „Top-Runner“-Ansatz, also ein umfassendes Anreizsystem zur Förderung der besten und effizientesten Produkte am Markt, stellt das Leitbild des Bundesumweltministeriums im produktbezogenen Umweltschutz dar. Die Ökodesign-Richtlinie ist ein zentrales Instrument dieses Ansatzes.
Der Bundesumweltminister betonte in seiner Rede die Vorteile, die sich aus den Regelungen der Ökodesign-Richtlinie nicht nur für den Umweltschutz, sondern insbesondere auch für die einheimischen Unternehmen ergeben. „Die EU-weit geltenden Produktanforderungen stellen eine große Chance gerade für die innovativen deutschen Hersteller dar, die hierdurch Wettbewerbsvorteile im Binnenmarkt erreichen können. Für die Umsetzung der Richtlinie behalten wir auch in Zukunft den etablierten Konsultationsprozess bei, der die Beteiligung der Wirtschaft und der Umwelt- und Verbraucherverbände gewährleistet.“
Neben der Wirtschaft profitieren aber auch die Verbraucher von der Ökodesign-Richtlinie. Die angebotenen Elektrogeräte brauchen weniger Strom und tragen so zur Entlastung der Haushaltskasse bei. Zudem gibt es für immer mehr Produkte eine Energieeffizienz-Kennzeichnung. Quelle: Bundesumweltministerium
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Artikel vom: 02.09.2010 08:15
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