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Brüssel - Die Europäische Kommission hat Italien aufgefordert, einem Urteil des Europäi­schen Gerichtshofs im Bereich der Abfallbeseitigung nachzukommen. Trotz anderweitiger Nachbesserungen seien für die Region Latium noch keine EU-konformen Abfallbewirt­schaftungspläne verabschiedet worden.

EU Kommission
Foto: ©Schmuttel/PIXELIO
Drei Jahre nach der Feststellung des Gerichtshofs, dass in mehreren Gebieten Italiens keine Abfallbewirtschaftungspläne vorlagen, hat Latium in Mittelitalien immer noch keinen Plan, der mit der Abfallrahmenrichtlinie in Einklang steht. Italien hatte sich verpflichtet, bis Ende 2009 einen umfassenden neuen Abfallbewirtschaftungs­plan zu verabschieden, doch sind erhebliche Verzögerungen eingetreten, und die Verfahren für die Verabschiedung des Plans sind immer noch nicht abgeschlossen.

Der Gerichtshof hatte 2007 befunden, dass die in der Abfallrahmenrichtlinie und der Richtlinie über gefährliche Abfälle vorgeschriebenen Abfallbewirt­schaftungspläne in bestimmten italienischen Regionen und Provinzen nicht verabschiedet worden waren bzw. die vorhandenen Pläne mit den Richtlinien nicht in Einklang standen. Für Friaul-Julisch, Venetien, Apulien, Bozen und Rimini wurden die erforderlichen Pläne daraufhin verabschiedet. Der bestehende Planungsrahmen für Latium ist dagegen noch nicht EU-konform.

Die Kommission hat daher beschlossen, ein Fristsetzungsschreiben gemäß Artikel 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu versenden. Sollten die italienischen Behörden nicht die erforderlichen Maßnahmen treffen, kann die Kommission Italien erneut vor den Gerichtshof bringen und die Verhängung einer Geldstrafe beantragen.

Der für Umwelt zuständige EU-Kommissar Janez Potoènik erklärte hierzu: „Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Recht auf eine saubere und intakte Umwelt. Ich fordere Italien daher auf, landesweit wirksame Abfallvorschriften einzuführen.“

Nähere Informationen unter europa.eu.

Quelle: EU Kommission

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Artikel vom: 04.10.2010 11:02
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