Brüssel - Die Europäische Kommission hat Italien aufgefordert, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Bereich der Abfallbeseitigung nachzukommen. Trotz anderweitiger Nachbesserungen seien für die Region Latium noch keine EU-konformen Abfallbewirtschaftungspläne verabschiedet worden.
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| Foto: ©Schmuttel/PIXELIO |
Der Gerichtshof hatte 2007 befunden, dass die in der Abfallrahmenrichtlinie und der Richtlinie über gefährliche Abfälle vorgeschriebenen Abfallbewirtschaftungspläne in bestimmten italienischen Regionen und Provinzen nicht verabschiedet worden waren bzw. die vorhandenen Pläne mit den Richtlinien nicht in Einklang standen. Für Friaul-Julisch, Venetien, Apulien, Bozen und Rimini wurden die erforderlichen Pläne daraufhin verabschiedet. Der bestehende Planungsrahmen für Latium ist dagegen noch nicht EU-konform.
Die Kommission hat daher beschlossen, ein Fristsetzungsschreiben gemäß Artikel 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu versenden. Sollten die italienischen Behörden nicht die erforderlichen Maßnahmen treffen, kann die Kommission Italien erneut vor den Gerichtshof bringen und die Verhängung einer Geldstrafe beantragen.
Der für Umwelt zuständige EU-Kommissar Janez Potoènik erklärte hierzu: „Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Recht auf eine saubere und intakte Umwelt. Ich fordere Italien daher auf, landesweit wirksame Abfallvorschriften einzuführen.“
Nähere Informationen unter europa.eu. Quelle: EU Kommission
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Artikel vom: 04.10.2010 11:02
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