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Berlin - Rund 395.000 Haushalte in Berlin können auch künftig ihre recyclingfähigen Abfälle über die Gelbe Tonne Plus entsorgen. Die in Berlin ansässige Recyclinggruppe ALBA muss ihr Wertstoff-Sammelsystem "Gelbe Tonne Plus" in der Hauptstadt nicht einstellen. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist gewährleistet, dass die Verbraucher die Gelbe Tonne Plus weiter nutzen können.

Gelbe Tonne Plus
Foto: ALBA Group
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die sofortige Vollziehung einer Untersagungsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz für das ALBA-Sammelsystem in einem heute veröffentlichten Beschluss aufgehoben. Das sofort vollziehbare Verbot des Senats hätte das Aus für das gelbe Wertstoff-Sammelsystem bedeutet. Dagegen hatte sich ALBA vor dem Verwaltungsgericht Berlin zur Wehr gesetzt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz in ihrer Verfügung keine ausreichenden Gründe für ein sofortiges Verbot der Gelben Tonne Plus vorgelegt habe. Vielmehr werde der öffentliche Entsorger durch das ALBA-Sammelsystem in seinen Planungsgrundlagen nicht gefährdet. Die in der Gelben Tonne Plus gesammelten Wertstoffe seien in den vergangenen Jahren weder Gegenstand der Planung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) noch der Gebührenkalkulation gewesen.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr. Die BSR hat gemeinsam mit der Umweltsenatsverwaltung versucht, ein privates, wettbewerbliches System durch ein kommunales Monopol vom Markt zu verdrängen", so Eric Schweitzer, Mitglied des Vorstandes der ALBA AG. Dem ist das Gericht erfreulicherweise nicht gefolgt. Schweitzer betonte, dass die Haushalte mit einer Gelben Tonne Plus "anders als bei der Orange-Box sogar noch Geld sparen". So sei in allen Verträgen zur Gelben Tonne Plus "eine effektive Einsparung von mindestens fünf Prozent der Müllgebühren garantiert".

Auch im Hinblick auf die anstehende Novellierung des Kreislaufwirtschafts-Gesetzes sei die heutige Entscheidung zu begrüßen. Denn auch der vorliegende Referentenentwurf bestätige die Rechtmäßigkeit gewerblicher Sammlungen wie der Gelben Tonne plus und gewährleiste damit nicht zuletzt auch die Einhaltung geltenden EU-Rechts. Schweitzer verwies auf ein Gutachten der Kanzlei Köhler & Klett im Auftrag der Dualen System Deutschland GmbH, wonach die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne europarechtlich nicht zulässig sei, da hierdurch getrennt gesammelten Materialien dem freien europäischen Warenverkehr entzogen werden.

"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist sehr vorausschauend. Die ökologisch sinnvollste und kostengünstigste Lösung hat sich hier durchgesetzt. Eine andere Entscheidung hätte ein vom Bundesgesetzgeber ungewolltes kommunales Monopol ermöglicht und damit das von uns erfolgreich eingesetzte System nachhaltig ausgehebelt sowie getätigte Investitionen als auch ökologische Erfolge nachhaltig entwertet", so Schweitzer weiter.

Auch der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat den Gerichtsbeschluss begrüßt. Damit werde jetzt allein im Hauptsacheverfahren über die rechtliche Zulässigkeit des in der Bundeshauptstadt erfolgreich praktizierten Wertstoffsammelmodells entschieden. BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen macht deutlich: „Der Versuch des Senats, einseitige Fakten zu schaffen, ist mit der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gescheitert. Im Interesse einer zukunftsfähigen Recyclingwirtschaft appellieren wir an die Berliner Landesregierung, die einseitige Behinderung privater Unternehmen künftig zu unterlassen.“ Der BDE - so Dr. Bruckschen - erwarte, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das derzeit diskutiert wird, Rechtssicherheit und vernünftige Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer – kommunale wie private Unternehmen – schaffe.

Quelle: ALBA Group / BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

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Artikel vom: 27.10.2010 12:28
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