Berlin -- Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 4. Juli 2011 noch einmal zu seinem Urteil vom 18. Juni 2009 zur gewerblichen Altpapiersammlung formal geäußert. Aus Sicht des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. ist es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass die derzeit in Deutschland geltenden Regelungen im Abfallrecht zu Überlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung tatsächlich europarechtskonform seien und daher im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschafts-Gesetzes keine Änderungen bei den kommunalen Überlassungspflichten vorgenommen werden müssten.
Im Gegenteil: Der BDE hält es – in Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission – aus europarechtlicher Sicht für zwingend geboten, mehr Wettbewerb im Markt zuzulassen und in diesem Zusammenhang kommunale Überlassungspflichten nicht in Richtung neuer Monopolstrukturen auszubauen. Nach erfolgter Prüfung des Gerichtsbeschlusses stellt der BDE fest, dass das Bundesverwaltungsgericht hier keine neuen inhaltlichen Begründungen vorgelegt hat, die über das "Altpapier-Urteil" von 2009 hinausgehen. Es handelt sich lediglich um eine Wiederholung früherer Einschätzungen, nicht jedoch um eine neue Sachlage.
BDE-Präsident Peter Kurth: "Zum Themenfeld gewerbliche Sammlung und Wettbewerb gibt es von der europäischen Ebene eindeutige Signale. In der aktuellen Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spricht sich Brüssel deutlich für die Schaffung von Rahmenbedingungen aus, die fairen Wettbewerb ermöglichen." Die EU-Kommission warne, so Kurth, in ihrer Positionierung ausdrücklich davor, die Möglichkeit zum Wettbewerb auf dem Markt für die Sammlung von Haushaltabfällen zur Verwertung zu beschränken.
Im Übrigen verfolge die Kommission die BDE-Beschwerde gegen das Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009 mit großem Interesse. Dass die Kommission hierzu noch kein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe, liege - so Kurth -allein daran, dass sie derzeit abwartet, ob die europarechtlich kritische Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz korrigiert werde. Geschehe dies nicht, werde die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Gang setzen, zeigt sich der BDE-Präsident überzeugt.
Peter Kurth: "Unabhängig davon, wie ein deutsches Gericht urteilt – Europarecht muss in Deutschland eingehalten werden. Wir gehen daher davon aus, dass die Vorgaben der EU-Kommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden. Umso mehr, da auch die jüngsten Oberverwaltungsgerichts-Urteile in dieser Angelegenheit in diese Richtung zielen. Das künftige Kreislaufwirtschaftsgesetz muss europarechtskonform sein."
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