Berlin -- Mit Kritik hat der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. auf die Entscheidung des Bundesrates reagiert, über den Vermittlungsausschuss eine nochmalige Einschränkung der gewerblichen Sammlung im neuen Kreislaufwirtschafts-Gesetz durchzusetzen.
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| Quelle: BDE |
Kurth: „Im Vermittlungsausschuss soll jetzt zusätzlich erreicht werden, dass die so genannte Gleichwertigkeitsklausel gekippt wird und Kommunen die gewerbliche Sammlung auch dann untersagen können, wenn das von ihnen präferierte Sammelsystem qualitativ und ökologisch schlechter ist als das Sammelsystem eines privaten Anbieters. Der Bundesrat verabschiedet sich damit klar von dem Ziel, möglichst viele Abfälle einem hochwertigen Recycling zuzuführen. Das ist ein Rückschritt für den Recyclingstandort Deutschland.“
Der BDE sei überzeugt davon, so Kurth, dass die EU-Kommission das Kreislaufwirtschafts-Gesetz intensiv und kritisch auf den Prüfstand stellen werde. Kurth: „Parallel dazu werden wir unsere bei der Kommission anhängige und für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens lediglich ruhende Beschwerde hinsichtlich der Einschränkung der gewerblichen Sammlung in Deutschland aktivieren und engagiert verfolgen. Wir sind der Überzeugung, dass die vom Bundesrat betriebene massive Einschränkung der gewerblichen Sammlung nicht europarechtskonform ist und daher am Ende auch nicht Bestand haben wird.“ Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
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Artikel vom: 25.11.2011 14:21
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