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Wien -- Der Umgang mit Elektroaltgeräten - einer der wichtigen Abfallströme - ist seit 2003 durch eine EU-Richtlinie geregelt, die seit 2008 überarbeitet wird. Vor wenigen Tagen einigten sich Europäischer Rat und Europäisches Parlament auf den Abschluss der Richtlinien-Revision "in zweiter Lesung". Das Verhandlungsklima war konstruktiv; dennoch bleiben aus Sicht der österreichischen Wirtschaft Fragezeichen. Denn gerade in der Kernfrage, nämlich, wenn es um die Funktion des Sammelsystems geht, könnte es nun nach Ansicht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zu Rückschritten kommen.

"Der vom EU-Parlament forcierte europäische Herstellerbegriff ist zwar nicht so gekommen wie befürchtet. Doch auch der sogenannte Legal Representative bringt Rechtssicherheit und Finanzierung der nationalen Sammelsysteme ins Wanken", kritisiert Stephan Schwarzer, WKÖ-Umweltpolitik-Leiter, die nunmehrige Lösung. Diese erschwere den Zugriff der Behörden auf Hersteller oder Importeure aus anderen EU-Mitgliedstaaten und könnte sich zulasten der nationalen Hersteller/Importeure auswirken. "Bei einem so mäßigen Ergebnis in einer Kernfrage kommen mir Zweifel nach dem Sinn einer solchen EU-Gesetzes-Revision", so Schwarzer.

Gratisrücknahmepflicht für die Händler

Im Elektrohandel drückt der Schuh ganz woanders: Die sogenannte 0:1-Lösung - eine Gratisrücknahmepflicht der Händler für kleine Altgeräte auch ohne Kauf eines neuen -schmerzt vor allem kleine Händler. "Das bedeutet zusätzliche Zettelwirtschaft, weitere Sammelbehälter, Platzbedarf und letztlich Mehrkosten", analysiert Schwarzer die Folgen je nach nationaler Umsetzung dieser mit Unklarheiten versehenen Streitfrage. "Die Entscheidung, ob und wo er das Altgerät abgibt, trifft der Konsument selbst".

Entscheidend wird sein, wie Österreich nun mit der Escape-Klausel - für den Fall, dass Mitgliedstaaten ein effektives anderweitiges Sammelsystem besitzen - umgehen wird. "Die überambitionierten Sammelziele in der neuen Richtlinie werden von der 0:1-Lösung sicher nicht positiv beeinflusst", kritisiert Schwarzer einen Flickenteppich an neuen Sammelzielen, die eine Überraschungspackung an weiteren Spezialregelungen nach sich ziehen würden.

Kernfragen für die Praktiker

Eine der Kernfragen für die Praktiker lautet: Welche Geräte sind nun betroffen? Mit welchen Verwertungs- und Recyclingquoten? Ab wann? Außerdem ist nach Auffassung der WKÖ der hochgradig praxisrelevante Anhang mit dem Geltungsbereich unübersichtlicher geworden, der zunächst nach den "alten" 10 Kategorien mit genau definierten Gerätekategorien gilt. Nach einem Übergangszeitraum von sechs Jahren gilt ein Anhang mit 6 Kategorien ohne klipp und klar definierte Geräte - der sogenannte offene Geltungsbereich. "Da hat die Kompromissfindung zwischen den EU-Akteuren besondere Blüten hervorgebracht", kritisiert Schwarzer. "Aber ich habe die begründete Hoffnung, dass bei der Umsetzung in Österreich letztendlich konstruktiv-pragmatische Endergebnisse herauskommen werden. Über Umwelt- und Ressourcenschonungseffekte wird nach einigen Jahren zu bilanzieren sein".

Nach dem formalen Okay des Rats und dem Amtsblatt im Frühjahr 2012 bleiben 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in österreichisches Recht umzusetzen.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich

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Artikel vom: 05.01.2012 08:49
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