Bonn -- Der Vermittlungsausschuss wird sich am 8. Februar 2012 wieder mit dem Kreislaufwirtschafts-Gesetz beschäftigen. In einer ersten Befassung am 14. Dezember 2011 konnten die Mitglieder noch keine Einigung erzielen. Die Zeit drängt, da die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie schon längst hätte umgesetzt werden müssen.
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| Quelle: bvse |
Im Vermittlungsausschuss wird um eine Regelung gerungen, die eine gewerbliche Sammlung von privaten Entsorgungsunternehmen auch gegen den Willen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zulässt. Dieses einzig noch verbliebene Wettbewerbselement im Bereich der Haushaltsentsorgung will die Ländermehrheit allerdings kippen.
Auch der neue Vorschlag aus dem Bundesumweltministerium findet nicht die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., wie bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock kürzlich in einem Mitglieder-Rundschreiben deutlich machte. Der Vorschlag sieht vor, dass die gewerbliche Sammlung nicht nur leistungsfähiger, sondern "wesentlich" leistungsfähiger sein soll.
Eric Rehbock stellte klar, dass der bvse diesen Vorschlag entschieden ablehne. Unklar sei schon, nach welchem Maßstab das Merkmal der Leistungsfähigkeit beurteilt werden soll. Was jedoch eine "wesentlich" bessere Sammlung sein könnte, sei völlig offen und damit erst recht nicht akzeptabel. Schließlich, so Rehbock, müsse das private Entsorgungsunternehmen nachweisen, dass seine Sammlung "wesentlich leistungsfähiger" ist als die bestehende oder geplante Sammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ob dieser Nachweis dann tatsächlich erbracht worden ist, darüber hätte dann auch noch in vielen Fällen derselbe öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zu entscheiden, mit dem das private Entsorgungsunternehmen mit seiner gewerblichen Sammlung im Wettbewerb stehen würde. Rehbock: "Ob bei dieser Sachlage überhaupt mit einer fairen Entscheidung gerechnet werden kann, darf mit gutem Recht bezweifelt werden."
"Sollte der Vermittlungsausschuss jedoch eine Entscheidung treffen, die die privaten Entsorgungsunternehmen benachteiligt und damit faktisch eine kommunale Monopolstellung bei der Haushaltsentsorgung entsteht, werden wir uns mit einer Beschwerde an die Europäische Kommission wenden", kündigte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock an. Quelle: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
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Artikel vom: 27.01.2012 07:47
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