Berlin -- Die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung erfordern aus Sicht der energiewirtschaftlichen Verbände insbesondere eine Erhöhung des Zuschlags für KWK-Anlagen um mindestens 0,5 ct/kWh. Nur so könne die Modernisierung und Neuerrichtung von KWK-Anlagen in ausreichendem Umfang gewährleistet werden, heißt es in einem gemeinsamen Verbände-Papier anlässlich der Beratungen des Bundestages zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G). Am 23. April findet hierzu eine Anhörung im Bundestag statt.
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| Quelle: BDEW |
Die Verbände bewerten den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung grundsätzlich positiv. Er enthalte "erste notwendige Anreize zur Flexibilisierung der Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK-Anlagen und würde bei entsprechender Umsetzung zudem für verschiedene sinnvolle Vereinfachungen im Bereich der Förderung von Wärmenetzen sorgen", heißt es in dem gemeinsamen Papier.
Die bereits im Gesetzesentwurf vorgesehene Einführung einer Kompensationsregelung für Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen, sei zu begrüßen, reize aber keine Neuinvestitionen an. Es bleibe festzuhalten, dass der Entwurf zur Novelle - im Gegensatz zu einzelnen Annahmen im KWK-Monitoringbericht - dazu führen würde, dass Investitionen in Neuanlagen oder Modernisierungen unterbleiben.
Das gemeinsame Verbändepapier von BDEW, AGFW, B.KWK, VDMA, VIK, VKU und Verdi ist unter bdew.de einzusehen. Quelle: BDEW, AGFW, B.KWK, VDMA, VIK, VKU und Verdi
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Artikel vom: 19.04.2012 07:27
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