Brüssel -- Die Europäische Kommission verklagt Bulgarien, Ungarn, Polen und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof, weil diese Mitgliedstaaten die Frist von Dezember 2010 für die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in einzelstaatliches Recht nicht eingehalten haben. Auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potocnik fordert die Europäische Kommission den Gerichtshof auf, finanzielle Sanktionen gegen die betreffenden Staaten zu verhängen.
Es werden Sanktionen in folgender Höhe gefordert:
* Bulgarien: 15.220 Euro/Tag
* Ungarn: 27.316 Euro/Tag
* Polen: 67.314 Euro/Tag
* Slowakei: 17.136 Euro/Tag
Sollten die Mitgliedstaaten ihrer Umsetzungspflicht nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nachkommen, so kann die Kommission den EuGH auffordern, die Zwangsgelder bereits bei der ersten Befassung des Gerichtshofs zu verhängen, ohne ein zweites Urteil einholen zu müssen.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG soll wirtschaftliches Wachstum von der Abfallerzeugung abkoppeln, schafft einen Rechtsrahmen für die Abfallbehandlung innerhalb der EU und setzt entsprechende Ziele. Die Richtlinie führt Abfallentsorgungsgrundsätze wie das „Verursacherprinzip“ ein und legt eine verbindliche Hierarchie für die Abfallbewirtschaftung fest. Die Mitgliedstaaten müssen die Prioritätenfolge Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstige Verwertung beachten und dürfen nur als letzten Ausweg die Beseitigung wählen.
Im Januar 2011 hat die Kommission gegen 23 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Abfallrahmenrichtlinie eingeleitet. Heute sind von ursprünglich 23 Fällen nur noch sechs anhängig (IP/11/595, IP/11/724, IP/11/1103 und IP/11/1268), die die vorgenannten Mitgliedstaaten, aber auch Deutschland betreffen, dem am 26. Januar 2012 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zugeleitet wurde (IP/12/71). Quelle: EU Kommission
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Artikel vom: 27.04.2012 09:28
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