Mit Genugtuung kommentiert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. die Zurücknahme eines Gesetzes, das in Italien grenzüberschreitende Abfalltransporte von der Mitführung einer zusätzlichen Bescheinigung abhängig machte.
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| Foto: O. Kürth |
Infolge der gesetzlichen Regelung war es durch besorgniserregende Versorgungsengpässe zwischenzeitlich zu erheblichen Auswirkungen auf kunststoffverarbeitende Unternehmen gekommen. Ohne die Intervention der Verbände und das erfolgreiche Wirken der EU-Kommission bei der Wiederherstellung europäischen Rechts wären schon bald weitere Branchen einschneidend betroffen gewesen.
„Wieder einmal hat die Transportwirtschaft für ihre Kunden die "Kohlen aus dem Feuer" holen müssen, weil die vornehmliche Betroffenheit des italienischen Alleingangs eigentlich bei den Unternehmen der verarbeitenden Industrie lag. Das Transportgewerbe und die Behinderung seiner Tätigkeit waren nur die Symptome der tiefgreifenden Störung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der Stoffkreisläufe in der Recyclingwirtschaft“, betont BGL-Präsident Hermann Grewer. Quelle: BGL
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Artikel vom: 09.05.2012 16:21
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