Der bvse-Ausschuss „Mineralische Abfälle und Stoffe“ hat über die Chancen und Fallstricke geplanter gesetzlicher Regelungen und die Zukunft der Recyclingbaustoffe beraten. Dazu trafen sich kürzlich Vertreter mittelständischer Baustoffrecyclingunternehmen aus ganz Deutschland bei der Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG in Oberstdorf.
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Bereits in den vergangenen Monaten hatte der Ausschuss den Arbeitsentwurf der Mantelverordnung sowie den Referentenentwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) ausführlich kommentiert. In der „heißen Phase“ bis zum Ende des Jahres wird er den Austausch mit dem Gesetzgeber weiter intensivieren.
Mantelverordnung kann Akzeptanz von Recyclingbaustoffen verbessern
Grundsätzlich befürwortet der Ausschuss eine bundesweite Mantelverordnung, welche die Grundwasserverordnung, die Ersatzbaustoffverordnung und die Bundes-Bodenschutzverordnung zusammenfasst. Jedoch würde der aktuelle Entwurf die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen verringern, statt sie zu fördern: In den Verordnungen sind verschiedene Prüfmöglichkeiten vorgesehen, die zu einer unterschiedlichen Bewertung des gleichen Materials, beispielsweise bei Eingangs- oder Kontrollprüfungen, führen können. Zum einen würde dies bei Lieferanten und Abnehmern zu Unsicherheiten über die tatsächlichen Verwendungsmöglichkeiten führen, zum anderen hätte dies erhebliche Verschiebungen der Stoffströme hin zur Deponierung zur Folge, weil im Deponierecht unter anderem das kostengünstigere Verfahren angewendet werden kann. Darüber hinaus steht das aufwendige System von Materialklassen, Prüfwerten, Einbautabellen, Ausnahmen und Dokumentationspflichten nicht im Verhältnis zum Nutzen und würde die Wiederverwertung unnötig erschweren.
Deshalb fordert der bvse praktikable Regelungen, die in Einklang mit den umweltpolitischen Zielen stehen. Auch in der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht das Recycling klar über der Verfüllung und der Deponierung.
Ergänzend schlägt der bvse vor, die Versatzverordnung in die Mantelverordnung zu integrieren, damit auch für Materialien zur bodenähnlichen Verwendung bundesweite Standards gelten und Rechtssicherheit herrscht. Der bvse arbeitet derzeit an konkreten Vorschlägen.
VAUwS: Auflagen kontraproduktiv – bisherige Regelungen reichen aus
Gemeinsam mit anderen Verbänden hat sich der bvse dagegen gewehrt, dass der Entwurf der VAUwS Abfälle als Teilmenge der „festen Gemische“ unter den Generalverdacht stellt, wassergefährdend zu sein und Betriebe, die beispielsweise Metallschrotte, Bauschutt, Boden und Altholz lagern, mit zusätzlichen Auflagen belastet werden sollen. Schließlich ist die Lagerung und Behandlung von Abfällen in Deutschland bereits umfassend geregelt. Die im Entwurf vorgestellten Regelungen könnten, selbst bei mittelständischen Betrieben, immense Zusatzinvestitionen in Millionenhöhe für Überdachungen und eine wasserundurchlässige Befestigung verursachen – bis hin zur Existenzgefährdung. Mobile Anlagen bedürfen dagegen keiner Genehmigung, sodass diese zunehmen und die hohen Standards von stationären Anlagen unterlaufen würden. Deshalb müssen für mobile und stationäre Anlagen die gleichen Anforderungen gelten, wenn sie die gleiche Funktion erfüllen. Mobile Anlagen, die direkt an einer Baustelle betrieben werden und deren Output unmittelbar vor Ort wieder eingebaut wird, wie häufig beim Straßenbau, sollten von der VAUwS ausgenommen bleiben.
Derzeit zeichnet sich ab, dass der Gesetzgeber in der VAUwS nicht ganz auf weitere Regelungen zur Lagerung von Abfällen verzichten wird. Um einer Überregulierung und Existenzgefährdung der Betriebe entgegenzuwirken sind dabei aber zwingend Ermessensspielräume nötig, fordert der bvse. Quelle: bvse
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Artikel vom: 26.06.2012 15:24
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