Nach Artikel 6.1 der EU-Abfallrahmenrichtlinie können Abfälle den Produktstatus erlangen. Das Abfallende-Verfahren für Schrotte steht kurz vor dem Abschluss. Im Auftrag der Europäischen Kommission hat das Institute for Prospective Technological Studies (IPTS) in Sevilla, eines der sieben wissenschaftlichen Institute des Joint Research Centre (JRC) innerhalb der EU, die Grundlagen zur Durchführung dieses Vorhabens geprüft und in einem Report zusammengefasst.
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| Foto: Marc Weigert |
Dennoch konnten sich die beiden Verbände zusammen mit der Wirtschaftsvereinigung Stahl im Hinblick auf die Kriterien für das Abfallende von Schrott auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen, der im Folgenden wiedergegeben wird.
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Wohin geht die Schrottwirtschaft?
Es sieht so aus, als könnte es in absehbarer Zeit in der Europäischen Union ein „kurzes Abfallende“ für Metallschrott geben. Ein Vertreter des Bundesumweltministeriums berichtete während des Branchenforums, das der Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling im Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) Anfang Dezember veranstaltete, vom aktuellen Stand der Dinge: Das Joint Research Centre der EU hat die Reports zum Thema „End of Waste“ bei Eisen-, Stahl- sowie Aluminiumschrott den Mitgliedsstaaten vorgelegt. Die Entscheidung der Kommission wird noch im Laufe dieses Jahres erwartet. Welche Hürden auf dem Weg zum Produktstatus von Metallschrott zu überwinden sind, lesen Sie in der nächsten Ausgabe der SEKUNDÄR-ROHSTOFFE 02/2010.
Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE
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Artikel vom: 07.01.2010 15:02
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